Kapitalertragssteuer: Günstigerprüfung erwägen

Berlin (dpa/tmn) - Mitunter ist es günstiger, Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz besteuern zu lassen. Dann müssen Steuerpflichtige eine Günstigerprüfung beantragen.

Für Kapitalerträge müssen grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer gezahlt werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Mitunter kann es jedoch günstiger sein, die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz besteuern zu lassen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Genau dann, wenn der persönliche Satz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt.

Steuerpflichtige müssen dann eine Günstigerprüfung beantragen. „Bei der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung wird meist noch an daran gedacht“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Bei Änderungsbescheiden sei das oft nicht der Fall. Besonders dann lohne es sich aber genau hinzusehen. Der Grund: Werden nachträglich Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen und damit möglicherweise auch der Steuersatz.