Kein Versicherungsschutz nach Schlaf auf Heimfahrt
Lüneburg (dpa/tmn) - Auf dem Weg von und zur Arbeit sind Beschäftigte unfallversichert. Wird die Heimfahrt allerdings für längere Zeit unterbrochen, geht der Versicherungsschutz verloren, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Aktenzeichen: 5 LA 79/10).
In dem verhandelten Fall leistete der Kläger Nachtdienst. Im Anschluss trat er die Heimfahrt zu seiner 200 Kilometer entfernten Wohnung an. Nach einer Stunde fuhr er wegen Übermüdung einen Rastplatz an und schlief dort drei Stunden lang. Dann hatte er 20 Minuten nach Wiederantritt der Heimfahrt einen Unfall. Sein Arbeitgeber verweigerte die Anerkennung als Dienstunfall.
Zu Recht, wie die Richter entschieden. Die schlafbedingte Unterbrechung sei nicht unwesentlich gewesen, befanden sie. Zudem stehe das zeitliche Ausmaß der Pause in einem Missverhältnis zur Dauer der Heimfahrt. Der Unfall müsse daher dem privaten Lebensbereich zugeordnet werden. Das berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“.