Experte rät zu Antragstellung Kindergeld für behinderte Kinder nach dem 25. Lebensjahr

Berlin (dpa/tmn) - Eltern erhalten für erwachsene Kinder auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung seinen Unterhalt nicht eigenständig bestreiten kann.

Foto: dpa

„Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch dann, wenn die Behinderung erst nach Überschreiten der Kindergeld-Altersgrenze diagnostiziert wird und das Kind davor selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Im Streitfall wurde bei der 1968 geborenen Tochter im Alter von 30 Jahren eine Muskelerkrankung festgestellt, die im Laufe der Zeit zu einer Abnahme der Muskelkraft führt. Im Alter von 40 Jahren lag der Behinderungsgrad bei 100 Prozent. Die Tochter bezieht seit dem 43. Lebensjahr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Mutter beantragte für den Zeitraum ab 2010 Kindergeld, was die Familienkasse ablehnte: Die Behinderung der Tochter sei zu einem Zeitpunkt eingetreten, als die Eltern für ihre Tochter kein Kindergeld mehr erhielten.

Das Finanzgericht widersprach dieser Auffassung: Zwar wurde die Diagnose für die Muskelerkrankung erst beim Überschreiten der Kindergeld-Altersgrenze festgestellt. Entscheidend sei jedoch, dass die Erbkrankheit bereits davor vorlag. Auch sei es unerheblich, dass die Tochter vor Erreichen der Kindergeld-Altersgrenze noch in der Lage war, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Das Finanzgericht gab der Klage daher statt (Az.: 6 K 889/15).

Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof (Az.: XI R 8/17) eingelegt. „In vergleichbaren Fällen sollten Eltern auch dann Kindergeld beantragen, wenn bei deren Kindern erst im späteren Alter eine Behinderung aufgrund einer Erkrankung diagnostiziert wird, diese aber bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorlag“, rät Klocke.