Kleinunternehmer sollten Steuereckwerte überprüfen
Berlin (dpa/tmn) - Zum Jahreswechsel sollten sich Unternehmer kurz Zeit nehmen, um ihre Gewinne und Umsätze einmal genauer anzuschauen. Wer mit den Betriebseinnahmen die Jahreshöchstgrenze nicht überschreitet, kann bürokratischen Aufwand vermeiden.
Unternehmer mit geringen Einnahmen können bei der Steuer Vorteile nutzen. „Vor allem Kleinunternehmer sollten sich fragen, ob sie die für sie geltenden steuerlichen Erleichterungen auch noch im nächsten Jahr in Anspruch nehmen können“, rät Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17 500 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich die Umsatzgrenze von 50 000 Euro nicht überschreiten wird.
Diese Unternehmer brauchen in ihren Rechnungen an Kunden keine Umsatzsteuer auszuweisen und diese auch nicht an das Finanzamt abzuführen. Es darf jedoch im Gegenzug auch keine Vorsteuer gegengerechnet werden. Kleinunternehmer können daher auch auf die Erleichterung verzichten. Zur Regelbesteuerung können sie optieren.
Auch bei der Einkommensteuer gibt es für kleinere Unternehmer Vereinfachungen. Haben die Betriebseinnahmen 17 500 Euro im Jahr nicht überstiegen, muss die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) nicht mit dem Formular des Bundesfinanzministeriums erstellt werden. Einnahmen und Ausgaben können formlos dem Finanzamt übermittelt werden. Auch von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der EÜR ist dieser Unternehmer befreit.
Läuft das Geschäft besser als vermutet und wurde eine dieser Grenzen überschritten, sollten sich Unternehmer auf die entsprechenden Änderungen einstellen und gegebenenfalls das Gespräch mit ihrem steuerlichen Berater suchen, rät der Bund der Steuerzahler.