Kosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten absetzen

Berlin (dpa/tmn) - Anerkennung von Arbeitszeiten, unerlaubtes Fehlen, falsch deklarierte Spesen - Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber landen unter Umständen vor einem Gericht. Immerhin: Die Kosten hierfür können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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Nicht immer kann ein Streit friedlich beigelegt werden. Unter Umständen wird dann die Hilfe eines Rechtsanwaltes oder eines Gerichts erforderlich. Handelt es sich um einen arbeitsgerichtlichen Streit, können die Aufwendungen dafür als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich bestätigt (Az.: VI R 23/10).

Mit dem Urteil wird an die bisherige Rechtsprechung angeknüpft. Das Gericht verwies auf den Zusammenhang zwischen Lohneinkünften und den Aufwendungen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Die Aufwendungen der Arbeitgeber stünden in einem engen Zusammenhang mit den Einkünften aus der Erwerbstätigkeit und sind daher Werbungskosten. Das gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, die beruflich veranlassten Aufwendungen aber im Arbeitsverhältnis angelegt waren.

Zudem können die Kosten für den Arbeitsgerichtsstreit unabhängig vom Erfolg der Klage geltend gemacht werden. Die Kosten können sogar dann angesetzt werden, wenn das Verfahren mit einem arbeitsrechtlichen Vergleich beendet wird, erklärt der Bund der Steuerzahler.