Krankenkasse in Not: Ratschläge für Versicherte

Berlin (dpa/tmn) - Der Fall City BKK zeigt: Krankenkassen können Pleite gehen. Versicherte sollten daher die Zusatzbeiträge im Blick haben. Denn sie könnten ein Warnsignal für finanzielle Schwierigkeiten sein.

Das gilt auch bei der Suche nach einer neuen Kasse.

Versicherte haben kaum Möglichkeiten zu erkennen, ob ihre Krankenkasse in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Sie können natürlich amtliche Statistiken oder auch die Geschäftsberichte einsehen. „Aber das ist immer der retrospektive Blick“, sagt Ann Marini vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in Berlin. Außerdem können Versicherte direkt bei ihrer Kasse nachfragen. Aber sie haben wenige Chancen, etwas zu erfahren.

Ein Warnsignal ist allerdings der Zusatzbeitrag. „Natürlich wird eine Krankenkasse, die in Schwierigkeiten gerät, einen Zusatzbeitrag erheben“, sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Krankenkasse, die bisher noch keinen Zusatzbeitrag hat, wird nicht überraschend schließen, sondern zunächst einen Beitrag erheben. „Eine Kasse ohne Zusatzbeitrag ist erst mal nicht von einer Schließung betroffen.“

Sollte ein Versicherter merken, dass seine Krankenkasse in finanziellen Schwierigkeiten ist, sollte er wechseln, rät der Experte. Zwar ist der Gedanke weit verbreitet, dass eine Krankenkasse einen nicht nimmt, wenn man alt oder krank ist. „Grundsätzlich ist es aber so, dass jede Kasse jeden nehmen muss.“

Ist die eigene Kasse vor einem Wechsel pleite, ist dies aber auch nicht gravierend. „Ich behalte meinen Versicherungsschutz“, sagt Marini. Ein Pflichtversicherter hat zwei Wochen und ein freiwillig Versicherter drei Monate nach der Schließung Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen - sonst entscheidet etwa der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.

Für die Kündigung bei der alten Kasse gelten allerdings bestimmte Fristen. „Man kann eine Krankenkasse nur verlassen, wenn man 18 Monate in der alten Krankenkasse drin war“, erklärt Schuldzinski. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die alte Krankenkasse plötzlich Zusatzbeiträge einführt oder erhöht. Dann kann der Versicherte sofort kündigen.

Die Krankenkasse muss dem Mitglied spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung ausstellen, erklärt Michaela Gottfried vom Verband der Ersatzkassen (VDEK) in Berlin. Die Bescheinigung wird der neu gewählten Krankenkasse vorgelegt, und diese stellt dann eine Mitgliedsbescheinigung aus, die wiederum dem Arbeitgeber beziehungsweise der zur Meldung verpflichteten Stelle vorzulegen ist.

Vor einem Wechsel sollten sich Versicherte aber gut informieren. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind nahezu gleich, sagt Schuldzinski. Aber es gebe Unterschiede im Filialnetz. Einige Kassen hätten viele Niederlassungen, andere seien im Internet besser aufgestellt. „Gerade Ältere haben es gerne, wenn sie in die Geschäftsstelle gehen können.“

Chronisch Kranke sollten zudem darauf achten, dass auch die neue Krankenkasse bestimmte Programme anbietet - etwa für Diabetiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Wer damit in seiner Krankenkasse bisher gut gefahren ist, sollte sich erkundigen, ob auch die neue Krankenkasse solche Programme anbietet.“

Außerdem sollten Versicherte bei einem Wechsel auf Wahltarife, zum Beispiel den Beitragsrückerstattungstarif, achten. „Das ist nicht immer ganz ungefährlich. Damit bindet man sich drei Jahre an die Krankenkasse“, warnt der Experte. Besonders aufpassen sollten Krankenversicherte bei dem Wahltarif „Krankengeld“. Mit diesem Wahltarif können Versicherte ihren Anspruch auf Krankengeld aufbessern. Doch wählen sie diesen Tarif, verlieren sie ihr Sonderkündigungsrecht.

Ist die alte Krankenkasse pleite, besteht natürlich auch noch die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das kann aber nicht jeder. Der gesetzlichen Krankenkasse können nur freiwillig Versicherte den Rücken kehren, deren Einkommen über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von rund 3700 Euro liegen. Für den Verbraucherschützer steht fest: Wenn man jung und gesund ist, kann das eine Alternative sein. Wenn man aber älter und krank ist, vielleicht nur eine Brille benötigt, dann drohen einem der Ausschluss bestimmter Leistungen oder höhere Tarife.

Die private Krankenversicherung birgt noch ein weiteres Hindernis. „Man muss sich im Klaren sein: Eine Rückkehr gibt es nicht“, sagt Schuldzinski. Privatversicherte können erst wieder in die gesetzliche Kasse wechseln, wenn sie ein Jahr unter der Beitragsmessungsgrenze lagen. Und wer über 55 Jahre alt ist, kann gar nicht mehr zurückkehren. „Das ist eine Entscheidung fürs Leben, die man sich gut überlegen muss.“ Denn im Alter steigen noch dazu die Beiträge. Außerdem gibt es keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden, und das kostet zusätzlich.