Alternative Medizin gibt’s auch für Kassenpatienten
Für eine Reihe von Verfahren ist eine Zusatzversicherung notwendig.
Düsseldorf. Eine Therapieeinheit beim Osteopathen, um den schmerzenden Ischias zu behandeln, kann als Privatpatient durchaus 80 Euro kosten. Auch beim Homöopathen fallen für die umfangreiche Erstanamnese 120 bis 220 Euro an.
So mancher Patient würde eigentlich gerne auf Naturheilverfahren setzen, scheut aber die Kosten. Das muss nicht sein.
Bewährte Naturheilverfahren sind inzwischen auch bei den gesetzlichen Krankenkassen salonfähig geworden — auch die Barmer GEK, Techniker und DAK sind darunter.
„Die Kassen leisten Zahlungen im Rahmen von Zusatzleistungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Homöopathie“, sagt Stephan Nuding von der Verbraucherzentrale: Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelzuordnung und Beratung werden erstattet. „Die Behandlung muss von einem Schulmediziner mit Zusatzausbildung ausgeführt werden“, sagt Nuding.
Auch im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs werden bei bestimmten Diagnosen alternative Heilmethoden gewährt.
Bei schweren, lebensbedrohlichen Krankheiten, die schulmedizinisch nicht mehr zu lindern sind, können alternative Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen, soweit eine Aussicht auf Linderung besteht. So bezahlen alle Kassen beispielsweise die Misteltherapie in der palliativen Krebstherapie.
Kassenpatienten können die Behandlung mit Naturheilverfahren in größerem Umfang über eine private Zusatzversicherung absichern. Der Vorteil: Diese schließt auch die Behandlung durch reine Heilpraktiker ein. Meist werden Versicherungspakete angeboten, in denen auch Erstattungen für Brille oder Zahnersatz enthalten sind.
Bei allen Tarifen ist die Erstattungshöhe pro Jahr gedeckelt, je nach Anbieter bei 500 bis 2000 Euro. In den ersten zwei Jahren wird meist nur sehr eingeschränkt geleistet. Prüfen sollte man, welche Therapien genau abgedeckt sind.
Frauen zahlen fast das Doppelte an Beitrag für eine Police: Für eine 35-Jährige fallen zwischen zehn und 20 Euro im Monat an, Männer bezahlen zwischen 5 und 10 Euro.
Komplett privat Versicherte sind am besten versorgt: „In den üblichen ambulanten Tarifen ist die Erstattung von Naturheilverfahren meist automatisch enthalten“, sagt Rudnik. Auch hier gilt: Die Behandlung muss von einem Arzt mit Zusatzausbildung oder einem Heilpraktiker durchgeführt werden.
Osteopathen oder Therapeuten, die mit chinesischer Medizin arbeiten, sind üblicherweise keine Heilpraktiker.