Nach Ansicht der Bundesfinanzhof-Richter können die Zinsen aus den weiterlaufenden Krediten als Werbungskosten abgezogen werden (Az.: IX R 67/10). Allerdings nur, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkauft wurde, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Betroffene sollten prüfen, ob es sich lohnt, ihre Schrottimmobilie vorzeitig zu verkaufen, empfiehlt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Damit werde möglicherweise zwar zunächst ein höherer finanzieller Verlust realisiert. Im Gegenzug wäre aber sicher, dass die Kreditzinsen weiter abzugsfähig sind. Denn es sei weiterhin offen, ob Schuldzinsen auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn der Verkauf der Immobilie außerhalb der Spekulationsfrist erfolgte.