Laute Hobbys in den eigenen vier Wänden können Nachbarn stören
Hamburg (dpa/tmn) - Musik, Hammerschläge, nerviges Quietschen. Wer eng mit Nachbarn zusammenwohnt, bekommt viel mit, muss aber nicht alles ertragen. Für die Persönlichkeitsentfaltung per Pianospiel gibt es Grenzen, auch für andere Hobbys mit Lärmentwicklung, Sex inklusive.
In seinen vier Wänden - ob gemietet oder den eigenen - will man sich frei entfalten können. Doch wer sich um Mitternacht musiziert, spät am Abend am Gesellenstück werkelt oder früh morgens gerne von lautem Hardrock geweckt wird, kann die Nerven seiner Nachbarn überstrapazieren. Streng genommen sind solche Dinge nicht erlaubt. „Das steht alles unter dem Gebot der Rücksichtnahme“, sagt Mietrechtsexpertin Silvia Jörg vom Interessenverband Mieterschutz in Hamburg. Man dürfe in seiner Wohnung nur so laut sein, dass es andere nicht stört. „Wenn es in der Nachbarwohnung wahrnehmbar ist, ist Schluss“.
Mit dem Musizieren in der Wohnung befassen sich immer wieder unterschiedliche Gerichte - mit ähnlichen Ergebnissen. So rechnet das Landesgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 574/89) das Musizieren in der Wohnung zwar zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Schließlich sei das Spielen eines Instruments für viele Menschen von großer Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben.
Allerdings müsse auch das Persönlichkeitsrecht der Mitmieter berücksichtigt werden. Soll heißen: Die Nachbarn haben einen Anspruch auf Ruhe und Entspannung. Deswegen urteilte das Gericht in diesem Fall, dass Klavierspielen an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen nur bis 19.00 Uhr gestattet ist. Nur einmal die Woche darf der Mieter demnach bis 21.30 Uhr klimpern - einmal im Monat darf dieses späte Musizieren auch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen.
Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2/25 O 359/89) wies außerdem darauf hin, dass in jedem Fall die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr eingehalten werden muss. Und zwar gilt dies unabhängig davon, was im Einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist. Deswegen müssen Mieter an Werktagen das Musizieren ihres Nachbarn zwischen 17.00 und 22.00 Uhr hinnehmen - allerdings nur drei Stunden lang. An Wochenenden ist auch die Mittagsruhe einzuhalten.
Auch beim Geschlechtsverkehr sollte man an die Nachbarn denken. Denn ein grenzenloses Sexualleben sei nicht vom Grundrecht gedeckt, entschied das Amtsgericht Warendorf (Az.: 5 C 414/97). Verliebte Pärchen dürfen demnach beim Sex nur in Zimmerlautstärke Stöhnen oder „Yippie“ rufen. Die Gerichte müssten sich aber nur selten mit solchen Fällen befassen, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbunds in Berlin.
Selbst das Sporttreiben in der Wohnung kann den Nachbarn stören. Denn grundsätzlich gilt: „Die Wohnung ist kein Sportplatz“, erklärt Ropertz. Wenn man zum Beispiel, um sich fit zu halten, mit dem Seil springt oder polternd Purzelbäume schlägt und in der Wohnung ein Stockwerk tiefer die Lampe von der Decke kommt, hat man den Bogen eindeutig überspannt. Denn erlaubt ist auch in diesem Fall nur, was keinen Krach macht.
Streng geht es auch beim Werkeln zu. Etwas in der Wohnung herrichten, etwa einen Nagel einschlagen, um ein Bild aufzuhängen, macht jeder manchmal. Aber kein Nachbar müsse es sich gefallen lassen, wenn jemand als Hobby Nägel ins Brett haut, sagt Ropertz. Hämmern und Bohren sollte man nur im Keller oder in der Garage - und auch dann muss man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen.