Lebensversicherer zwischen Niedrigzinsen und Vorschriften
Frankfurt/Main (dpa) - Die Lebensversicherungsbranche steckt im Umbruch: Niedrigzinsen machen den Unternehmen und ihren Kunden das Leben schwer. Hinzu kommt: Ab 1. Januar 2016 gelten strengere EU-Aufsichts- und Kapitalvorschriften für die gesamte Versicherungsbranche (Solvency II).
Die Unternehmen sollen so krisenfester gemacht werden.
Worum geht es genau?
Die Kapitalpuffer, die Versicherer vorhalten müssen, orientieren sich künftig an den eingegangenen Risiken: Je größer die Risiken, desto größer müssen die Kapitalpuffer sein. Lebensversicherer dürfen Kunden garantierte Zinsen nur noch dann versprechen, wenn sie ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben. Die Unternehmen sollen so auch in Krisenzeiten ihre Zusagen erfüllen können - wenn beispielsweise die Kurse am Aktien- oder Anleihemarkt einbrechen.
Zugleich entfallen die starren Obergrenzen zum Beispiel für Investitionen in Aktien. Die Assekuranzen können theoretisch mehr Geld in diese Papiere stecken und bei guter Entwicklung an den Börsen so mehr erwirtschaften. „ Solvency II eröffnet die Chancen flexibler Anlagen, allerdings wurden die geltenden Quoten bisher oftmals nicht ausgeschöpft“, heißt es beim Branchenverband GDV.
Was bedeuten die Vorschriften in der Praxis?
Für eine Aktie mit einem Marktwert von 100 Euro müssen Assekuranzen künftig einen Kapitalpuffer - Eigenmittel im Fachjargon genannt - von etwa 40 Euro vorhalten. Für Anleihen von EU-Staaten - egal aus Deutschland oder dem Krisenland Griechenland - sind weiterhin keine Eigenmittel erforderlich.
Welche Folgen hat das für Verbraucher?
Verbraucher sollten sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern und Branchenexperten keine allzu große Hoffnung auf höhere Renditen machen, auch wenn die Unternehmen das Geld flexibler anlegen können. „Es kann sein, dass andere Anlageklassen andere Renditen erzeugen, aber das muss nicht sein“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aus seiner Sicht sollten Verbraucher den Abschluss einer Kapitallebensversicherung gründlich überdenken. „Wir sehen große Risiken, dass Kunden am Ende eine herbe Enttäuschung erleben.“
Wie haben sich die Zinsen bisher entwickelt?
Für Neuverträge liegt der Garantiezins, den das Bundesfinanzministerium unter anderem auf Empfehlung von Versicherungsmathematikern der Deutschen Aktuarvereinigung festlegt, inzwischen bei 1,25 Prozent. Bei Altverträgen sind es noch bis zu 4 Prozent. Hinzu kommt die freiwillige Überschussbeteiligung, über die Versicherer jedes Jahr neu entscheiden. Im Durchschnitt lag die Verzinsung aus Garantiezins und Überschussbeteiligung auf den Sparanteil - Einzahlungen minus Kosten - nach Angaben der Ratingagentur Assekurata 2014 bei 3,54 Prozent und sinkt in diesem Jahr auf 3,33 Prozent.
Wie wird sich die Branche entwickeln?
Branchenexperte Lars Heermann von Assekurata geht davon aus, dass immer mehr Lebensversicherer Verträge anbieten, bei denen keine Mindestverzinsung garantiert wird, dafür aber eine höhere Rendite möglich ist. Der Vorteil für die Unternehmen: Sie brauchen dafür weniger Kapitalpuffer. „Viele Kunden fragen allerdings weiterhin klassische Produkte mit jährlichem Garantiezins nach, auch wenn dieser bei Neuverträgen mittlerweile nur noch bei 1,25 Prozent liegt“.
Was ist das Problem der Branche?
Festverzinsliche Anlagen - beispielsweise deutsche Staatsanleihen - in denen das Geld der Unternehmen vor allem steckt, werfen wegen der Geldflut der Europäischen Zentralbank kaum noch etwas ab. Lebensversicherer müssen aber hohe Garantiezusagen der Vergangenheit erfüllen. Der Internationale Währungsfonds schlug deshalb jüngst Alarm: Die langfristigen Versprechen hoher Garantiezinsen seien zu einer schweren Bürde vor allem für mittelgroße Anbieter in Europa geworden. Besonders groß sei das Missverhältnis in Deutschland und Schweden. Die Unternehmen seien „mittelfristig in der Lage, die Niedrigzinsphase zu überbrücken“, betont der GDV.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt?
Kann ein Versicherer die Eigenmittelanforderungen wegen der Niedrigzinsen auf Dauer nicht erfüllen, könnte die Aufsicht im Extremfall verlangen, dass die Garantieleistungen für bestehende Verträge gesenkt werden, erläutert Heermann. „Verbraucher sollten sich daher einen sehr soliden Anbieter suchen.“