Steuerzahler müssten deshalb bald aktiv werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das heißt: Für das Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge wieder neu beim Finanzamt beantragt werden. Die Anträge sollten am besten bereits Ende des Jahres gestellt werden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Wer erst im Januar 2012 den Antrag stellt, riskiere, dass der Freibetrag nicht rechtzeitig vermerkt wird und damit im Januar 2012 ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt.
Der Antrag müsse auf einem amtlichen Formular gestellt werden. Vorteilhaft sei die Eintragung eines Freibetrages etwa bei Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben. Dies könne beispielsweise bei einem langen Arbeitsweg der Fall sein.