Mangelnde Sicherheit an Schließfächern - Bank haftet
Berlin (dpa/tmn) - Kunden erwarten in der Regel, dass Bankschließfächer ein gewisses Maß an Sicherheit bieten. Hat ein Geldinstitut aber keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore getroffen, muss sie die Kunden zumindest darüber aufklären.
Andernfalls haftet das Institut bei einem Raub für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor (Az.: 26 U 18/15), über die die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem verhandelten Fall hatte eine Kundin bei einer Bank 2006 ein Schließfach angemietet. Drei Jahre später vermietete das Institut einer unbekannten männlichen Person, die sich mit einem gefälschten finnischen Pass ausgewiesen hatte, ein weiteres Schließfach. Mit zwei Komplizen gelang es dem Mann, eine Vielzahl von Schließfächern aufzubrechen. Die Kundin trat die ihr gegen die Bank zustehenden Forderungen an eine Freundin ab, die Klage gegen die Bank auf Zahlung von 65 000 Euro erhob.
Mit Erfolg: Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, dass die Frau Anspruch auf Entschädigung hat. Es sei unstreitig, dass der Geldbetrag in dem Schließfach gelagert wurde. Ein Kunde, der ein Schließfach anmietet und dort in der Regel wertvolle Dinge aufbewahrt, erwarte, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore trifft. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Darüber hätte das Geldinstitut ihre Kunden aufklären müssen. Da dies nicht geschehen sei und da der Kundin keine Mitschuld vorgeworfen werden könne, hafte die Bank in voller Höhe.