Mehr Verbraucherschutz bei Versicherungskauf in der EU
Straßburg (dpa) - Die Verbraucher in Europa bekommen bessere Informationen und Beratung beim Kauf von Versicherungen. Das EU-Parlament stimmte mit deutlicher Mehrheit für eine neue Richtlinie über die Vermittlung von Versicherungen, die Ende 2017 in Kraft treten soll.
Die neuen Bestimmungen gelten nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler, sondern für alle Unternehmen, die Versicherungen verkaufen - wie etwa Reisebüros und Autovermieter.
Verbraucher werden damit in die Lage versetzt, die verschiedenen Angebote besser zu vergleichen. In der Europäischen Union werden gleichzeitig die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen.
Mit dieser Richtlinie „verstehen die Anbieter besser, was sie verkaufen, und die Bürger verstehen besser, was sie kaufen“, sagte EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill. Er meinte damit die Pflicht für Versicherungsverkäufer, Kompetenz und Qualifikationen nachzuweisen.
Damit der Verbraucher weiß, wofür er zahlt, sollen die Details über Verpflichtungen und Risiken in klarer Sprache formuliert werden. In den EU-Staaten werden standardisierte Merkblätter eingeführt.
Versicherungen, die in Paketen verkauft werden, müssen künftig gesondert erklärt werden und auch einzeln erhältlich sein. Wenn zum Beispiel ein neues Auto zum Schnäppchenpreis im Paket mit einer Kfz-Versicherung angeboten wird, muss der Verbraucher das Recht haben, auch nur das Auto zu kaufen.
Was die Provisionen anbelangt, so wurde keine Informationspflicht festgeschrieben. Der Versicherungsvermittler muss den Kunden nicht darüber informieren, dass er an diesem Geschäft verdient. Es bleibt den Staaten überlassen, strengere Regeln einzuführen. So könnte der Gesetzgeber in Deutschland eine solche Verpflichtung einführen. Dann wüsste der Kunde, dass der Versicherungsmakler nicht nur als Berater auftritt.