Mitarbeiter von Inkassofirma darf nicht in Wohnung

Erfurt (dpa/tmn) - Verbraucher müssen Mitarbeitern von Inkassofirmen keinen Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Denn die Außendienstmitarbeiter von Inkassounternehmen hätten nichts mit Gerichtsvollziehern zu tun.

Gerichtsvollzieher handelten immer im Auftrag der Justiz. Sie werden erst dann tätig, wenn gegen einen Schuldner ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Deswegen gilt: Falls der Mitarbeiter einer Inkassofirma vor der Haustür steht und Geld eintreiben will, sollten sich die Betroffenen nicht einschüchtern lassen. Sie sollten den Zutritt zur Wohnung verwehren. Verstöße können wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich geahndet werden.