Notorische Steuersünder riskieren Gewerbeverbot

Darmstadt (dpa/tmn) - Einem notorischen Steuersünder darf die Gewerbeerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt hervor.

In Fällen notorischer Steuersünder dürfen die Aufsichtsbehörden davon ausgehen, dass es sich um einen unzuverlässigen Zeitgenossen handele, entschieden die Richter (Aktenzeichen: 7 L 1768/10).

Das Gericht wies damit den Antrag des Betreibers mehrerer Friseursalons ab, seine Betriebe weiterführen zu dürfen. Der Kläger hatte zunächst Rückstände an Steuern von knapp 145 000 Euro und an Sozialversicherungsbeiträgen von 62 000 Euro auflaufen lassen. Nach Eröffnung der Insolvenz durfte er seinen Betrieb weiterführen und hatte innerhalb weniger Monate erneut erhebliche Steuer- (3500 Euro) und Beitragsrückstände (10 700 Euro) angehäuft.

Der daraufhin erfolgte Entzug der Gewerbeerlaubnis sei rechtens, befanden die Richter. Ein Gewerbe solle nur betreiben dürfen, wer die damit zusammenhängenden steuerlichen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten erfülle.