Porto für Volkszählungs-Fragebogen kein Muss
Düsseldorf (dpa) - Die seit Montag laufende Volkszählung wirft bei vielen Bürgern noch Fragen auf. Die meisten Leute wollen nach Auskunft des Statistischen Landesamts wissen, ob sie für die Rücksendung des Fragebogens das Porto zahlen müssen.
Dazu sind sie nicht verpflichtet.
Kein Porto für die Rücksendung des Fragebogens zur laufenden Volkszählung: Dies gelte bundesweit für alle Bürger, sagte ein Sprecher des Statistischen Landesamts in Düsseldorf. Viele Bürger fragen, was sie tun sollen, wenn zwei Fragebögen im Briefkasten lagen. Die Antwort lautet: Hauseigentümer, die eine Wohnung im Haus selbst bewohnen und die andere vermieten, sollen beide Bögen ausfüllen. Werden beide Besitzer angeschrieben, etwa Ehefrau und Ehemann, so muss ein Bogen komplett ausgefüllt werden, beim anderen Bogen soll die Frage zwei mit „nein“ beantwortet werden. Darin wird gefragt, ob die ausfüllende Person auskunftspflichtig ist.