Kassenpleite: Zwang zurAufnahme
Kunden der City BKK dürfen in die Krankenkasse ihrer Wahl wechseln.
Berlin. Das zuständige Bundesversicherungsamt hat scharf auf das Abwimmeln von Versicherten der insolventen City BKK durch andere Krankenkassen reagiert. „Dieses skandalöse Verhalten ist unerträglich und nicht hinnehmbar“, sagte Präsident Maximilian Gaßner. Das gelte besonders für „Ratschläge“ an kranke oder pflegebedürftige Versicherte, wonach die nahtlose Fortsetzung der Versorgung bei einem Wechsel „problematisch“ sein könne.
Die City BKK existiert ab 1. Juli nicht mehr — alle Kassen hätten die Pflicht, die Versorgung weiter zu gewährleisten. Sollte ein Versicherter der City BKK abgewimmelt werden, so sollte er sich beim Vorstand beschweren. Auch das Bundesversicherungsamt gehe jeder Beschwerde nach. Vorstände würden zur Verantwortung gezogen, wenn sie es gebilligt hätten, dass Versicherte systematisch von einem Beitritt abgehalten werden.