Postpaket kommt nicht an: Absender muss handeln

Kiel (dpa/tmn) - Wenn ein erwartetes Paket nicht eintrifft, muss sich der Empfänger an den Absender wenden. Er selbst ist kein Vertragspartner des Beförderungsunternehmens, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt.

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Der Absender aber schon.

Nur er kann also beim Dienstleister Nachforschungen einfordern. Oder der Empfänger lässt sich die Rechte vom Absender übertragen und kann dann selbst etwas unternehmen. Allerdings kann das Paketunternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechteübertragung ausschließen.