Private Krankenversicherung: Wechsel gut überlegen
Berlin (dpa/tmn) - Ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung - Privatversicherte haben viele Privilegien. Seit diesem Jahr ist der Wechsel in die private Krankenversicherung noch einfacher.
Verbraucherschützer warnen aber vor schnellen Entscheidungen.
Gesetzlich Versicherte träumen oft davon: Keine Warteschlangen mehr beim Arzt, die Kasse zahlt alle Naturheilverfahren, und der Zahnersatz wird auch noch übernommen. Dieser Traum könnte sich für viele Kunden jetzt erfüllen. Seit diesem Jahr ist der Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse einfacher geworden.
„Sie können sich in der privaten Kasse so absichern, wie Sie wollen“, erklärt Oliver Stenzel vom Verband der privaten Krankenversicherungen in Berlin. „Jeder kann seine eigenen Schwerpunkte setzen. Damit können Sie Ihren Beitrag optimieren.“ Wer etwa in seiner gesetzlichen Krankenkasse den Höchstbeitrag gezahlt hat, komme dann in der privaten Krankenversicherung deutlich billiger weg.
Für viele Gutverdiener könnte die Privatversicherung damit eine verlockende Alternative darstellen. Zumal die Hürden für den Wechsel seit Anfang des Jahres nicht mehr so hoch sind. Wer im Jahr brutto mindestens 49 500 Euro verdient, darf künftig nach einem Jahr Wartezeit in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher mussten Arbeitnehmer brutto 49 950 Euro im Jahr verdienen und konnten dann erst nach einer Wartezeit von drei Jahren wechseln.
„Der Anreiz, in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist jetzt deutlich größer“, sagt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Von einer schnellen Entscheidung rät er allerdings ab. Ein Beitrag erscheine in der privaten Kasse zwar auf den ersten Blick günstiger. Doch später könne es ein böses Erwachen geben: „Im Alter steigen die Beiträge meist schnell an.“
Außerdem seien viele Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung selbstverständlich sind, bei den privaten Kassen nicht abgedeckt, etwa eine Reha oder eine Haushaltshilfe. „Die private Krankenversicherung wirbt mit der 1. Klasse“, sagt der Verbraucherschützer. „Oft ist sie es aber nicht.“
Ähnlich sieht das auch Michaela Gottfried vom Verband der Ersatzkassen in Berlin. „In der privaten Krankenversicherung zahlt man für viele Leistungen oben drauf“, sagt sie. Viele ältere Versicherte könnten zudem ihre Beiträge nicht mehr bezahlen, weil sie inzwischen zu hoch sind. Aber auch jüngere Versicherte seien vor stetig steigenden Prämien nicht gefeit.
Außerdem seien etwa Kinder in der privaten Krankenversicherung nicht abgesichert, so Gottfried. „Hier braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.“ Anders in der gesetzlichen Krankenversicherung: Hier sind Ehepartner wie auch Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben oder nur wenig verdienen.
Oliver Stenzel sieht diese Probleme zwar auch. Für ihn steht aber fest: „Eine Familienversicherung ist eine sozialpolitische Leistung.“ Und die würden von den privaten Versicherern nun mal nicht abgedeckt. Hohe Beiträge im Alter würden zudem durch entsprechende Altersrückstellungen gemindert. „Je früher man einsteigt, desto besser ist es.“ Und die jährlichen Beitragssteigerungen beträfen längst nicht alle Tarife. Außerdem könnten Versicherte in einen anderen, billigeren Tarif wechseln. Die bis dahin erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen würden mitgenommen.
Doch so ein Tarifwechsel kann auch Nachteile mit sich bringen, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Mit den Tarifen änderten sich meist auch die Leistungen. Verbraucher, die Mehrkosten vermeiden wollen, müssten bessere Leistungen also ausschließen. Außerdem sei mit dem Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung verbunden - und das könne erheblichen Einfluss auf die neuen Beiträge haben.
Noch etwas sollten Verbraucher vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung bedenken: Der Weg zurück ist schwierig. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse sei nur möglich, wenn der Verdienst wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, heißt es in einer Broschüre des BdV. Ist dies nicht der Fall, gebe es auch kein Rückkehrrecht.
Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, könne überhaupt nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse zurück - auch nicht als Arbeitsloser mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder als Rentner. „Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Und die sollte man sich gut überlegen“, rät Vogel.
Auch die privaten Krankenkassen empfehlen, einen Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse nicht zu überstürzen. „Jeder sollte sich vorher gut informieren und die Tarife vergleichen“, rät Stenzel.