„Finanztest“ Privatversicherte sollten Kostenübernahme vorab klären

Berlin (dpa/tmn) - In der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert zu sein, klingt für viele erstmal verlockend. Die Mitgliedschaft hat aber ihre Tücken, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 8/2018).

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Mitunter gerieten Patienten beispielsweise zwischen die Fronten, wenn es zwischen Arzt und Versicherer Unstimmigkeiten wegen einer Abrechnung gibt. Um dem vorzubeugen, raten die Experten, zumindest bei teureren Behandlungen die Kostenübernahme vorab zu klären. Dafür können sich Patienten für Behandlungen, die mehr als 2000 Euro kosten, einen Kostenvoranschlag des Arztes geben lassen und diesen bei der Versicherung vorlegen. Binnen vier Wochen muss die Versicherung die Kosten zusagen oder ablehnen.

Stellen Arzt oder Krankenhaus nach der Behandlung eine Rechnung, sollten Patienten diese unbedingt prüfen, bevor sie sie begleichen. Der Verband der privaten Krankenversicherung bietet dafür ein Online-Tool an: www.derprivatpatient.de.

Ins Minus sollten Patienten nicht gehen, um eine Rechnung zu begleichen. Stattdessen bitten sie Arzt oder Klinik besser um Aufschub - und haken dann bei der Versicherung nach. Zumindest auf eine Abschlagszahlung können Privatversicherte spätestens einen Monat nach Einreichen der Rechnung bestehen.