Raucher müssen bei Fragen der Versicherung ehrlich sein
Berlin (dpa/tmn) - „Rauchen Sie?“ Nicht jeder antwortet bei dieser Frage wahrheitsgemäß. Doch Vorsicht: Wer bei Abschluss einer Versicherung in diesem Punkt schwindelt, kann später Probleme bekommen.
Raucher oder Nichtraucher? Diese Frage ist auch für viele Versicherer wichtig. Denn Rauchen beeinflusst den Gesundheitszustand des Versicherten. Je nach Antwort kann daher die Prämie für den Versicherungsschutz unterschiedlich hoch ausfallen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Am 31. Mai wird weltweit unter dem Motto „Gesundheit auf der Kippe“ an die Gefahren des Rauchens erinnert.
Raucher sollten hier ehrlich sein. Denn grundsätzlich gilt: Verbraucher müssen laut Gesetz die Gesundheitsfragen, die eine Versicherung vor Abschluss des Vertrages stellt, wahrheitsgemäß beantworten. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Pflicht, führt dies - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers.
Auch kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Hat man sich als Nichtraucher ausgegeben und stellt die Versicherung später zum Beispiel fest, dass der Versicherte doch geraucht hat und deshalb an Lungenkrebs gestorben ist, gehen die Hinterbliebenen leer aus, erklärt GDV-Sprecher Hasso Suliak.
Ab wann man sich gegenüber der Versicherung als Nichtraucher bezeichnen darf, wird unterschiedlich beurteilt. In aller Regel gilt man erst als Nichtraucher, wenn man in den zurückliegenden zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat.
Wer den Versicherungsvertrag ursprünglich zutreffend als Nichtraucher abgeschlossen hat, im Verlauf aber zum Raucher wird, sollte seine Versicherungsbedingungen prüfen: Unter Umständen hat der Kunde die Pflicht, dem Versicherer den Raucher-Status zu melden. Die Versicherungsprämie kann dann zwar ansteigen - dafür bleibt es aber im Versicherungsfall bei der vereinbarten Leistung.