Rechtsschutzversicherung hilft nicht bei jedem Streit

Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Streit mit dem Bauunternehmen, rechtlicher Ärger mit dem Ex-Partner? Wer sich in solchen Fällen auf seine Rechtsschutzversicherung verlässt, kann eine böse Überraschung erleben.

„Eine Rechtsschutzversicherung bietet keinen Komplettschutz“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. „Die Liste der Ausschlüsse ist bei manchen Versicherern mehrere Seiten lang.“ Ohne einen Blick in die Bedingungen sei ein Abschluss daher nicht sinnvoll.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Nachfrage nach Rechtsschutzversicherungen in den vergangenen Jahren gestiegen. Gab es 2007 rund 20,5 Millionen Verträge, waren es 2012 vorläufigen Zahlen zufolge rund 21,2 Millionen Policen. Die Anzahl der bearbeiteten Fälle stieg von 3,65 Millionen im Jahr 2007 auf geschätzte rund 3,8 Millionen im Jahr 2012. Insgesamt leisteten die Versicherer 2012 etwa 2,3 Milliarden Euro für Rechtsstreitigkeiten.

Verbraucher sollten aber bedenken: „Vor allem Bereiche, in denen es häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, sind oft nicht von der Versicherung gedeckt“, sagt Weidenbach. Streitigkeiten rund um den Bau eines Hauses etwa seien meist komplett ausgeschlossen, ebenso Auseinandersetzungen in der Familie oder mitunter auch bei Kapitalgeschäften. Sinnvoll könne eine Rechtsschutzversicherung sein, die auf bestimmte Bereiche begrenzt ist, etwa das Verkehrs- oder Arbeitsrecht.