Riester-Sparer müssen bei Scheidung Kinderzulage neu regeln
Frankfurt/Main (dpa/com) - Eine Scheidung zieht auch finanzielle Konsequenzen nach sich. Das betrifft ebenso Riester-Verträge mit Kinderzulage: Sie müssen nach der Trennung gegebenenfalls geändert werden.
Die Kinderzulage für die staatliche Riester-Förderung ist an den Bezug des Kindergeldes geknüpft. Das bedeutet: Im Scheidungsfall müssen Eltern unter Umständen die Kinderzulage für ihre Verträge neu regeln. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Pro Jahr und Kind steuert der Staat in einen Riester-Vertrag 185 Euro bei. Für jedes ab 2008 geborene Kind sind es pro Jahr 300 Euro.
Grundsätzlich gilt: Verheiratete Eltern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können frei entscheiden, wer von ihnen die Kinderzulage erhalten soll. So können Eltern mit zwei Kindern und zwei Riester-Verträgen die Kinderzulagen zum Beispiel auf die beiden Verträge aufteilen.
Soll nach einer Scheidung dann nur ein Elternteil allein beide Kinderzulagen erhalten, muss auch der Bezug des Kindergeldes bei der zuständigen Familienkasse entsprechend geändert werden. Außerdem muss der Anbieter des Riester-Vertrags über die Neuerungen informiert werden, ebenso die Zulagenstelle, die für die Auszahlung der Förderung zuständig ist.