Gebäudeenergiegesetz Rechtzeitig Heizungsprüfung in größeren Gebäuden planen
Stuttgart · Das erneuerte Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, schreibt für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden eine Prüfung vor. Die sollte nicht auf den letzten Drücker erfolgen.
Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Wohngebäude müssen bald die Heizung prüfen lassen. Daran erinnert die Initiative Zukunft Altbau. Werden dabei Mängel, also wesentliche Energieverluste festgestellt, muss die Heizung optimiert werden, so schreibt es die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor.
Die neue gesetzliche Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen, die eine wassergeführte Heizung haben. Ab Oktober 2009 eingebaute Heizungen müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft werden. Bei älteren Heizungen ist bis September 2027 Zeit.
Das heißt konkret: Wer die Heizung am 1. Oktober 2009 hat einbauen lassen, muss die Prüfung bis zum 30. September 2025 vorweisen können. Das scheint noch lange hin, aber um keine Terminprobleme zu bekommen, rät die Initiative, die Prüfung rechtzeitig zu planen. Tipp: am besten mit einer ohnehin anstehenden Wartung oder dem Schornsteinfegerbesuch zusammenlegen.
Die Initiative Zukunft Altbau berät unter anderem zu diesem Thema kostenfrei montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 08000 12 33 33 oder per E-Mail unter der Adresse beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
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