Rentner können mit NV-Bescheinigung Steuern sparen
Berlin (dpa/tmn) - Rentner müssen nur einen Teil ihrer Rente versteuern. Dadurch ergibt sich Spielraum für Kapitaleinkünfte. Der Steuerfreibetrag von 801 Euro kann überschritten werden. Es sollte aber eine spezielle Bescheinigung beantragt werden.
Rentner können Zinsen und Dividenden häufig über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreiten. Dieser liegt derzeit bei 8354 Euro. Zudem kann ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in Anspruch genommen werden.
Für Rentner gilt als Einkommen im steuerrechtlichen Sinne immer nur ein Teil der Rente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils wurde 2005 bei gesetzlichen Renten auf 50 Prozent festgelegt. Seitdem steigt sie für Neurentner pro Jahr um zwei Prozentpunkte an. Das heißt: Für alle, die 2014 zum ersten Mal Rente beziehen, beträgt der Ertragsanteil 68 Prozent. Ein einmal festgestellter Besteuerungsanteil gilt lebenslang.
Der nicht ausgenutzte Freibetrag bei der Einkommensteuer kann für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinausgehen. In diesen Fällen ist es ratsam, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen.