Riester-Sparer verschenken oft Zulagen
Berlin (dpa/tmn) - Viele Riester-Sparer verschenken offenbar staatliche Zulagen. So wurden 2011 von gut 15 Millionen Riester-Verträgen nur rund 11 Millionen Verträge staatlich gefördert, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) unter Berufung auf eine statistische Auswertung der Deutschen Rentenversicherung.
Von den 11 Millionen geförderten Verträgen erhielten allerdings nur 50 Prozent die volle staatliche Zulage. Für spätere Jahre liegen noch keinen abschließenden Auswertungen vor.
Riester-Kunden bekommen eine staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für nach 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro. Die Voraussetzung: Arbeitnehmer zahlen mindestens vier Prozent des im Vorjahr erzielten Arbeitslohns in den Vertrag ein. Von dem eigenen Beitrag können Kunden aber die erhaltenen Zulagen abziehen. Der maximale Mindesteigenbeitrag beträgt 2100 Euro im Jahr abzüglich der Zulagen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem nach 2008 geborenen Kind hat 2014 insgesamt 40 000 Euro verdient. Vier Prozent davon ergeben 1600 Euro, die der Kunde also in seinen Vertrag einzahlen müsste. Da er aber die Zulagen für sich und sein Kind abziehen darf, beträgt sein Beitrag nur 1146 Euro. Wichtig zu beachten: Zahlt der Kunde weniger in den Vertrag ein, werden auch die Zulagen entsprechend gekürzt.
„Diese Kürzungen kann man vermeiden, wenn die Sparleistung jedes Jahr an den geänderten Vorjahresverdienst angepasst wird“, erklärt BDL-Geschäftsführer Erich Nöll. „Der Arbeitnehmer sollten in jedem Jahr mit dem Vertragspartner des Riester-Vertrags das Anpassungsproblem lösen, oder er zahlt, um jegliche Zulagenkürzung von vorneherein zu vermeiden, den maximalen Mindesteigenbeitrag ein.“