Schäden an Wohnung nach Polizeieinsatz - Staatskasse muss zahlen

Karlsruhe (dpa/tmn) - Schäden in einer Mietwohnung, die durch einen Polizeieinsatz verursacht wurden, muss die Staatskasse ersetzen. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Entstehen in einem Mietshaus Schäden durch einen Polizeieinsatz, haben Vermieter Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt jedoch nur eingeschränkt: Wusste der Vermieter von den kriminellen Machenschaften seines Mieters, kann sein Anspruch auch abgelehnt werden. So entschied der BGH, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 9/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall war eine Wohnung von der Polizei durchsucht worden, weil der Mieter verdächtigt wurde, mit Drogen zu handeln. Bei dem Einsatz wurde ein Fenster beschädigt und der Teppich verschmutzt. Der Vermieter forderte eine Kostenerstattung. Das Landgericht sprach ihm eine Entschädigung von rund 800 Euro zu. Nachdem das Oberlandesgericht in der Berufung die Klage jedoch abgewiesen hatte, zog der Vermieter vor den BGH.

Mit Erfolg: Grundsätzlich stehe dem Vermieter ein Schadenersatzanspruch zu, befanden die Richter (Az.: III ZR 253/12). Das gelte allerdings nur, wenn der Vermieter nicht wusste, dass die Wohnung dafür genutzt wird, Straftaten zu begehen. In diesem Fall müsste der Vermieter die Kosten selbst tragen.