Schlüsseldiebstahl begünstigt - Kein Versicherungsschutz
Braunschweig (dpa/tmn) - Wer nicht auf den Wohnungsschlüssel aufpasst, riskiert bei einem Einbruch seinen Versicherungsschutz. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig.
Einen Haustürschlüssel sollte man nicht unachtsam liegen lassen. So kann der Versicherungsschutz erlischen. Das berichtet die „Zeitschrift für Versicherungsrecht“ (Heft 20/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig. Nach Auffassung des Gerichts sind Klauseln in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für diesen Fall den Versicherungsschutz ausschließen („erweiterte Schlüsselklausel“), rechtlich nicht zu beanstanden (Az.: 3 U 46/12).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Krankenpflegers gegen seine Hausratversicherung ab. Der Kläger hatte in einem Pausenraum des Krankenhauses seine Tasche unbeaufsichtigt zurückgelassen. Darin befand sich auch sein Wohnungsschlüssel. Unbekannte nutzten die Situation, um den Schlüssel zu stehlen und in die Wohnung des Klägers einzudringen. Die Versicherung weigerte sich, unter Berufung auf die sogenannte erweiterte Schlüsselklausel, die aus der Wohnung gestohlenen Wertsachen zu ersetzen. Der Kläger habe fahrlässig den Einbruch begünstigt. Das OLG schloss sich dieser Auffassung an und versagte dem Kläger den Versicherungsschutz.