Geben sich Partner noch bis zum Jahresende das Ja-Wort, macht sich das möglicherweise auch steuerlich bezahlt. Bei einer Trauung bis zum 31. Dezember kann das Ehepaar für das ganze Kalenderjahr Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Wichtig zu wissen: Die Trauung muss vor dem Standesamt erfolgen. Eine kirchliche Hochzeit hat für die einkommensteuerrechtliche Situation des Paares keine Folgen.
Anspruchsvoll könnte allerdings die Jagd auf einen schnellen Termin beim Standesamt werden. Nicht nur haben viele Ämter in der Weihnachtszeit eingeschränkte Öffnungszeiten. In diesem Jahr sind auch die Tage des 12.12. und des 20.12. als leicht zu merkende Hochzeits-„Schnapszahlen“ weitgehend ausgebucht.