Schwarz auf weiß - Das Beratungsprotokoll für Anleger
Berlin (dpa/tmn) - Seit Januar 2010 ist es Pflicht: Finanzberater von Banken und Sparkassen müssen nach einem Gespräch mit Privatkunden ein Beratungsprotokoll erstellen. Beliebt ist das allerdings nicht - zumindest nicht in seiner jetzigen Form.
Mit dem Beratungsprotokoll soll Anlegern mehr Übersicht verschafft und ihnen vor allem die Beweisführung erleichtert werden, falls sie mit ihrer Bank aneinandergeraten und wegen Falschberatung vor Gericht ziehen.
Zu der Protokollpflicht war es nicht zuletzt infolge der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers 2008 gekommen. Durch die Insolvenz waren Lehman-Zertifikate, die lange Zeit als sichere Geldanlage gepriesen worden waren, mit einem Schlag wertlos geworden. Anleger hatten bei Schadensersatz-Prozessen oft genug eine Niederlage kassiert, weil sie nicht belegen konnten, dass sie mangelhaft beraten worden waren. Das sollte sich mit dem Beratungsprotokoll ändern.
Aber es gibt ein Manko: „In vielen Fällen erhalten Privatanleger gar kein Protokoll, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist“, kritisiert Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Er verweist auf eine im Sommer 2014 veröffentlichte Untersuchung der Stiftung Warentest. Wenn Anlegern doch ein Protokoll ausgehändigt wird, entspricht es demnach nicht immer den gesetzlichen Anforderungen. So bestünden einige Berater darauf, dass der Kunde das Beratungsprotokoll mit unterschreibt. „Genau das hat aber der Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen“, betont Scherfling.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Norman Wirth sollte das aber geändert werden. Er ist Geschäftsführender Vorstand beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin. „Wenn ein Kunde sich die Dokumentation durchliest, mit dem Inhalt einverstanden ist und dann die Dokumentation nicht unterschreibt, dann ist das notwendige Vertrauensverhältnis zum Finanzberater gestört.“
Ein solches Dokument ist aber keinesfalls von allen Anlegern gewollt, erklärt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. „Gerade erfahrene Kunden sprechen die Berater immer wieder an, ob sie nicht auf das Protokoll verzichten können, weil es sehr aufwendig ist und deshalb viel Zeit in Anspruch nimmt.“ Kunden sollten deshalb die Möglichkeit haben, auf das Protokoll zu verzichten. Eine weitere Schwachstelle: „Viele Beratungsprotokolle verwenden vorgegebene Antwortmöglichkeiten, die der Berater nur noch ankreuzen muss“, erklärt Scherfling. Freitextfelder, mit der auf die Situation des Kunden eingegangen werden kann, würden nicht oder zu selten angeboten.
Das Protokoll soll den Verlauf und die wesentlichen Inhalte des Beratungsgesprächs wiedergeben, erklärt Beller. Wichtig sind der Anlass der Beratung sowie die Dauer des Gesprächs. „Informationen über die persönliche Situation des Kunden wie finanzielle Verhältnisse und Ziele gehören ebenfalls ins Protokoll“, fügt Wirth hinzu. Zwingend aufgeführt werden müssen außerdem die Finanzdienstleistungen und Wertpapiere, um die es im Gespräch ging. „Dazu gehören auch die Wünsche und Anlageziele des Kunden und deren Gewichtung“, sagt Scherfling.
Vollständige Angaben sind unabdingbar. „Der Kunde sollte sich Zeit nehmen und das Protokoll in aller Ruhe sorgfältig durchlesen“, sagt Beller. Wirth fügt hinzu: „Wer etwas nicht versteht, sollte nachfragen.“ Scherfling empfiehlt, fehlende Inhalte nachträglich aufnehmen zu lassen. Was aus Sicht des Anlegers ungenau oder gar falsch aufgeschrieben ist, sollte man korrigieren lassen.