Selbst Schuld: Vom Hund gebissen

Hamm (dpa) - Wer sich mit einem wütenden Hund anlegt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Das gilt auch, wenn man dadurch nur seinen eigenen Vierbeiner schützen möchte. Nach einem Gerichtsurteil, wurde einer Hundebesitzerin nun ihr Schmerzensgeld gekürzt.

Eine Bissverletzung geht zum Teil auf die eigene Rechnung, wenn man sich mit einem wütenden Hund anlegt, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag (15. November) veröffentlichten Urteil. Die Richter kürzten deshalb einer vom Hund gebissenen Frau das in erster Instanz zugesprochene Schmerzensgeld.

Die Frau hatte ihren eigenen Hund schützen wollen, der von einem kampfeslustigen Artgenossen attackiert wurde. Der fremde Hund biss ihr eine Fingerkuppe ab. Die Sorge um das eigene Tier sei zwar berechtigt gewesen, fanden die Richter. Doch hätte die Frau wissen müssen, dass sie sich in Gefahr begibt. An ihrer Verletzung trage sie zur Hälfte selbst die Schuld. So gibt es nur 3000 Euro für Verdienstausfall und Schmerzensgeld. (Aktenzeichen: I-6 U 72/11)