Steuererklärung 2012 - Wer jetzt tätig werden muss
Berlin (dpa/tmn) - Es ist allmählich wieder Zeit: Die Steuererklärung für 2012 steht an. Dabei ist gar nicht jeder Bürger verpflichtet, sie einzureichen. Wer muss und wer nicht - hier mehr dazu.
Am 31. Mai läuft die Frist ab: Bis dann muss die Einkommensteuererklärung für 2012 beim Finanzamt eingereicht werden. Allerdings nur, wenn Steuerpflichtige ihre Unterlagen selbst einreichen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater, läuft die Frist erst am 31. Dezember ab.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind berufstätige Ehegatten, wenn sie die Lohnsteuerklassen III und V oder IV mit Faktor gewählt haben. Diese Steuerklassenkombinationen sei unter anderem für Paare empfehlenswert, die ein unterschiedlich hohes Einkommen haben.
Ebenfalls zur Abgabe verpflichtet sind laut NVL Steuerzahler, die sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag beispielsweise für Wegekosten zur Arbeit oder Kinderbetreuungskosten eintragen ließen. Gleiches gilt für alle, die im Jahr 2012 neben dem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben.
Auch bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Diese Bezüge werden zwar steuerfrei ausgezahlt, erhöhen aber den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt kann zu Steuernachzahlungen führen.