Steuererklärung nach Umzug am alten Wohnort möglich
Berlin (dpa/tmn) - Nach einem Umzug müssen sich Steuerzahler keine Sorgen machen, die Steuererklärung versehentlich an das falsche Finanzamt zu schicken. Sie können sie einfach an die Behörde am alten Wohnort senden.
Wer sich nach einem Wohnortwechsel nicht sicher sei, welches Amt für die Abwicklung das richtige ist, der könne seine fertigen Unterlagen auch an die Behörde am alten Wohnort schicken, sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin.
Zwar sei das Finanzamt am neuen Wohnort zuständig, in der Praxis werde das aber nicht so streng gehandhabt. Die Ämter kümmerten sich ohnehin von alleine: „Wenn Behörden eines prüfen, dann ist es die Zuständigkeit“, sagt Deutsch. Durch die auf der Erklärung angegebene Adresse sei das leicht festzustellen. Selbstständige müssten sich aber bei der Steuerbehörde anmelden, wenn sie mit ihrem Gewerbe den Standort wechseln.