Supermarkt muss auch Mengenpreis angeben
Düsseldorf (dpa/tmn) - Beim Einkauf im Supermarkt sollten Verbraucher auf eine genaue Preisauszeichnung achten. Der Handel sei per Gesetz verpflichtet, bei Fertigpackungen auch den Preis je Mengeneinheit anzugeben, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das bedeutet: Kunden müssten erkennen können, wie viel zum Beispiel ein Kilogramm, ein Liter oder 100 Gramm einer Ware kosten. Seit April 2009 gibt es keine festen Verkaufseinheiten mehr für Milch, Zucker, Bier, Fruchtsäfte, Limonade, Wasser oder Schokolade. Wurden früher in der Regel nur Packungen mit einem Inhalt von 100, 125, 250, 500 oder 1000 Gramm erlaubt, darf zum Beispiel Schokolade seitdem auch in einer 95-Gramm-Tafel oder Milch in 0,75-Liter-Kartons angeboten werden. Für Kunden sei es daher wichtig, dass die Preise für die Mengeneinheiten gut erkennbar seien, erklärt die Verbraucherzentrale. Anderenfalls sei ein Preisvergleich schwierig.