Tod durch allergische Reaktion von Unfallversicherung gedeckt
München (dpa/tmn) - Wenn eine allergische Reaktion zum Tod führt, muss die Unfallversicherung einspringen. Das stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München einen versicherten Unfall dar.
Lebensmittelvergiftungen, die auf verunreinigte, giftige und zersetzte Lebensmittel zurückzuführen sind, unterliegen dem Unfallbegriff, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Urteil, auf das die Verbraucherzentrale Bundesverband hinweist.
In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 14 U 2523/11) war eine 15-Jährige aufgrund einer allergischen Reaktion gestorben. Das Mädchen hatte zuvor Schokolade gegessen, die vermutlich Spuren von Nuss enthielt. Da das Mädchen unter verschiedenen Nahrungsmittelallergien litt, weigerte sich die Unfallversicherung zu zahlen. Dagegen zogen die Eltern vor Gericht.
Mit Erfolg: Die Richter verurteilten die Versicherung zur Zahlung. Denn nach dem Gutachten, das insbesondere auf die unstreitigen Feststellungen des behandelnden Notarztes gestützt werden konnte, sei der Tod des Mädchens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Folge einer allergischen Reaktion auf Nahrungsmittel gewesen. Und nach Ansicht der Richter stelle das versehentliche Verzehren von Allergenen zusammen mit anderen Nahrungsstoffen einen versicherten Unfall dar.