Untergeschobenes Abo schriftlich per Einschreiben kündigen
Mainz (dpa/tmn) - Will sich ein Verbraucher gegen ein telefonisch untergeschobenes Abonnement wehren, sollte er dem vermeintlich abgeschlossenen Vertrag schriftlich widersprechen. Das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und gibt Tipps, was danach zu tun ist.
Wer ein telefonisch untergeschobenes Abonnement kündigen will, sendet das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen. Außerdem sei es sinnvoll, die unfreie Rücksendung der unerwünschten Ware anzubieten, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Zwar sei ein telefonisch abgeschlossener Vertrag grundsätzlich gültig. Allerdings müssten schon im Gespräch alle wesentlichen Vertragsbedingungen erläutert werden. Das ist nach Angaben der Verbraucherzentrale derzeit zum Beispiel bei einem Anbieter von Vitaminpillen nicht der Fall. Sie beruft sich auf Berichte von betroffenen Verbraucher.
Demnach vermittelt der Anbieter am Telefon den Eindruck, den Angerufenen nur eine einmalige Produktprobe ohne weitere Verpflichtung zuzusenden. Dann hätten sie aber ungewollt und regelmäßig weitere Ware bekommen, für die über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr Kosten in bis zu zweistelliger Höhe anfielen.