Unzulässige Kreditgebühren: So bekommen Kunden ihr Geld zurück
Karlsruhe (dpa) - Der BGH hat die Rechte von Bankkunden massiv gestärkt: Bearbeitungsgebühren für Kredite, die zusätzlich zu den Zinsen gezahlt werden müssen, seien unzulässig, urteilten die Richter.
Die Banken könnte das Urteil viel Geld kosten.
Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (13. Mai). Das oberste Gericht gab zwei Klägern recht, die gegen Postbank und National-Bank vorgegangen waren. Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt.
„Betroffene Kunden können das Geld jetzt zurückfordern“, erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Wenn Sie auf die Entscheidung des BGH verweisen, sollte das Kreditinstitut die Forderung eigentlich auch erfüllen.“
Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen werden häufig im Preis- und Leistungsverzeichnis der Geldinstitute ausgewiesen und richten sich nach der Höhe des Kredits. „Im Durchschnitt müssen Kunden etwa 2,5 Prozent der Kreditsumme zahlen“, sagt Feck. Bei einem Kredit über 100 000 Euro werden demnach etwa 2500 Euro an Gebühren fällig. Laut BGH ist das aber unzulässiig.
Um die zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückzubekommen, sollten sich Kunden schriftlich an ihre Bank wenden, rät Feck. „Schreiben Sie darin, wann Sie ihr Darlehen aufgenommen haben und in welcher Höhe“, erläutert der Verbraucherschützer. „Außerdem sollten Sie die Höhe des gezahlten Bearbeitungsentgeldes aufführen und dieses unter Verweis auf das Urteil des BGH zurückfordern.“ Musterbriefe will die Verbaucherzentrale NRW auf ihrer Homepage bereitstellen.
Gute Chancen auf Erstattung haben Kunden, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. „Bei Ansprüchen aus früheren Jahren könnten sich die Geldintitute auf Verjährung berufen“, sagt Feck. Diese Frage ist aber juristisch noch umstritten.
Wichtig zu beachten: Wurde eine Bearbeitungsgebühr frei verhandelt, ist sie durchaus zulässig. „Das setzt aber auch voraus, dass mit dem Kunden darüber gesprochen wurde und er tatsächlich über die Höhe verhandeln konnte.“ In diesem Fall darf die entsprechende Gebühr auch nicht schon im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt sein. In der Regel finden sich Klauseln dann im Darlehensvertrag.