Urteil: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
München (dpa) - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Die Eltern eines fünfjährigen Mädchens, dessen Fahrrad auf ein Auto gefallen war und es zerkratzt hatte, müssen einem Urteil zufolge nicht für den Schaden zahlen.
Das Fahrrad des Mädchens war im November 2009 vor einem Kindergarten umgestürzt, auf den vorbeifahrenden Wagen gefallen und hatte so Schrammen verursacht. Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Eltern des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Seiner Ansicht nach darf ein Kind in dem Alter nicht alleine in den Kindergarten radeln.
Das Amtsgericht München argumentierte hingegen, es gehöre zu den Aufgaben der Eltern, Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen. Außerdem sei das Mädchen bereits mit drei Jahren alleine mit dem Rad in den Kindergarten gefahren. Eine Aufsichtspflicht könne nicht bedeuten, dass die Eltern permanent den Lenker des Kinderfahrrades festhalten (Aktenzeichen: 122 C 8128/10). Das Urteil ist rechtskräftig.