Dienstwagen-Fahrt vom Heim zur Arbeit versteuern
Berlin (dpa/tmn) - Wer seinen Dienstwagen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit benutzen darf, erlangt einen Vorteil. Denn er kann das Privatfahrzeug stehen lassen. Dieser geldwerte Vorteil muss versteuert werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen müssen versteuert werden. Bislang verlangte das Finanzamt einen pauschalen Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Dies galt selbst dann, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug nur an wenigen Tagen im Monat tatsächlich für den Weg zur Arbeit benutzt hatte.
Der Bundesfinanzhof hat nun wiederholt entschieden, dass der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal erhoben werden muss. Wer den Dienstwagen nur an einigen Tagen für die Fahrten zur Arbeit nutzt, kann den geldwerten Vorteil mit 0,002 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer abrechnen, wenn dies für den Steuerzahler günstiger ist. Dieses Verfahren wird jetzt auch von der Finanzverwaltung angewendet. Betroffene Steuerzahler sollten durchrechnen, ob die taggenaue Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für sie günstiger ist, rät der Bund der Steuerzahler.