Für das Finanzamt gebe es Grenzen für eine Zweitwohnung, teilt die Bundessteuerberaterkammer mit. Es orientiere sich an vergleichbaren Kosten für eine 60 Quadratmeter große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete.
Wer am Arbeitsort eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim nutzt, dürfe die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Allerdings gebe es auch hier eine Obergrenze. Diese liege ebenfalls bei den vergleichbaren Kosten für eine 60 Quadratmeter-Mietwohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete.