Urteil: Hausverbot bei Gericht für aggressiven Bürger
Neustadt (dpa) - Ein Gericht darf einem aggressiven Bürger ein Hausverbot für das Gerichtsgebäude erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße in einem am Mittwoch (9. November) bekanntgewordenen Beschluss.
Hausverbot vor Gericht für aggressive Bürger ist rechtens. Das entschied Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße. Nach Auffassung des Gerichts müssten Behörden zwar auch mit „schwierigen Besuchern“ zurechtkommen, dies gelte jedoch nicht bei Beleidigungen und nachhaltigen Störungen des Dienstablaufs (Aktenzeichen: 4 L 543/11).
Das Gericht erklärte es damit für rechtmäßig, dass der Direktor eines Amtsgerichts einem Bürger ein Hausverbot erteilt hatte. Weil der Bürger mit einer Entscheidung in einer familienrechtlichen Streitigkeit nicht einverstanden war, beschimpfte er den Direktor mehrfach als „Rechtsbeuger“ und „Straftäter“. Außerdem weigerte er sich, das Gerichtsgebäude zu verlassen.
Vor diesem Hintergrund hielt das Verwaltungsgericht das Hausverbot für angemessen. Anders als Privatpersonen, die frei darüber entscheiden könnten, wem sie den Zutritt gestatteten, gelte bei öffentlichen Gebäuden ein anderer Maßstab. Hier dürfe ein Hausverbot nur als letztes Mittel ausgesprochen werden.