Das Vermögen in der Rürup-Rente ist geschützt. Es kann also nicht gepfändet werden, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Die Ersparnisse sind per Gesetz auch von der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ausgeschlossen.
Die Rürup-Rente beschränkt sich aber nicht nur auf Selbstständige und Freiberufler: Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte gehören ebenfalls zum begünstigten Personenkreis. Sie können zwischen Riester und Rürup wählen.