Urteil: Internet-Plattformen müssen Steuerfahnder unterstützen
München/Hannover (dpa) - Schuhe, Technik, Möbel: Mancher User verkauft privat Waren. Das kann die Steuerfahnder auf den Plan rufen. Die Internet-Handelsplattformen sind dann verpflichtet, die Nutzerdaten herauszugeben.
Das besagt ein aktuelles Urteil.
Internet-Handelsplattformen wie Amazon oder Ebay müssen die Daten ihrer Nutzer an die Steuerfahndung herausgeben - auch wenn sie sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Firmen hätten kein Recht, die Auskünfte zu verweigern, teilte das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch (10. Juli) in München mit.
Im konkreten Fall hatte die Steuerfahndung Hannover ein Internethandelshaus aufgefordert, ihr die Namen aller Nutzer zu geben, die pro Jahr Waren für mehr als 17 500 Euro verkauft haben. Zusätzlich sollte das Unternehmen auch die jeweiligen Geburtsdaten und Bankverbindungen nennen sowie die Pseudonyme, mit denen die Verkäufer im Internet auftreten. Dies hatte das Unternehmen abgelehnt und argumentiert, sich mit einem Schwesterunternehmen im Ausland auf Geheimhaltung der Daten geeinigt zu haben. Zudem sei der Zugriff auf die Daten nicht möglich, da sich der Server im Ausland befinde.
Vor dem Finanzgericht setzte sich das Unternehmen mit dieser Begründung durch. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf die Revision des Finanzamts aber auf und verwies es zurück an das Gericht. Um welches Unternehmen es sich bei dem Rechtsstreit handelte, gab ein Sprecher des Bundesfinanzhofs mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht bekannt (Aktenzeichen II R 15/12).