Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Schlüsseldiensten

München (dpa/lby) - Der Schlüsseldienst ist der Retter in der Not, wenn sich vergessliche Mieter aus den eigenen vier Wänden ausgesperrt haben. Eine Überprüfung hat jedoch ergeben, dass viele Anbieter die missliche Lage ihrer Kunden ausnutzen.

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Schlüsseldienste stehen immer wieder in der Kritik, weil einige davon die Notlage von Wohnungsinhabern ausnutzen sollen. Nun hat die Verbraucherzentrale Bayern die Geschäftsbedingungen mehrerer Dienste überprüft und ist dabei auf Unregelmäßigkeiten gestoßen, wie die Verbraucherschützer am Dienstag (28. Oktober) mitteilten. Zuvor hatten sich Kunden über Notdienste beschwert.

„Bei nahezu allen überprüften Unternehmen fanden sich unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, sagte Juliane von Behren, Juristin bei der Verbraucherzentrale. So sollten die Kunden per Unterschrift bestätigen, dass die Abrechnung und die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden seien. Jedoch müssten umgekehrt die Unternehmen belegen können, dass Rechnung und Arbeit korrekt seien.

Der Verband Deutscher Schlüsseldienste wies darauf hin, dass der Kunde nicht verpflichtet sei, die Erklärungen zu unterschreiben. Man wolle lediglich feststellen, ob alles zur Zufriedenheit des Kunden verlaufen sei. Die Verbraucherzentrale hat allerdings Zweifel, ob eine solche Unterschrift vor der verschlossenen Wohnungstür wirklich ohne Druck erfolgt. Allerdings seien solche Klauseln ohnehin ungültig, ob mit oder ohne Unterschrift.

Die Verbraucherschützer haben nun exemplarisch zehn Schlüsseldienste abgemahnt. Sollten sie die beanstandeten Geschäftsbedingungen weiter verwenden, drohten ihnen Vertragsstrafen. Als günstige Alternative zu Schlüsseldiensten geben die Verbraucherschützer einen simplen Tipp: Einem Bekannten einen Zweitschlüssel geben.