Vermögenswirksame Leistungen: Jetzt auch in Indexfonds anlegen

Nach wie vor lassen viele Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen einfach links liegen. Sie verzichten dabei auf monatlich bis zu 40 Euro, die sich gewinnbringend für den Vermögensaufbau nutzen ließen — neuerdings auch mit kostengünstigen Indexfonds (ETF).

Düsseldorf. Reich werden sie zwar nicht mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Doch noch immer lassen sich viele Arbeitnehmer VL einfach entgehen, obwohl sie laut Tarif- oder Arbeitsvertrag zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn Anspruch auf VL ihres Arbeitgebers haben. Gerade Berufseinsteiger und Geringverdiener verzichten damit aber auch auf eine staatliche Förderung — über die Jahre lassen sie sich damit eine Menge Geld entgehen.

Bei der Direktbank Comdirect gibt es seit kurzem mit börsengehandelten Indexfonds (ETF) eine spannende und kostengünstige Anlagealternative für VL. Die Ordergebühren der derzeit 14 angebotenen VL-ETF betragen im ersten Jahr maximal 0,25 Prozent der Anlagesumme ohne Mindestgebühr. Das VL-Depot wird bei Comdirect-Tochter Ebase geführt und kostet zwölf Euro im Jahr. VL-Depots sind auch bei Fondsgesellschaften üblicherweise kostenpflichtig, dafür zahlt man bei ihnen beim Kauf in aller Regel den vollen Ausgabeaufschlag — bei Aktienfonds sind das nicht selten fünf Prozent.

Indexfonds sind im Erwerb und auch im Bestand deutlich günstiger als aktiv gemanagte Fonds und daher ein für den langfristigen Vermögensaufbau besonders gut geeignetes Produkt.

Wer in ETF investiert, schneidet immer genauso gut oder schlecht ab wie der zugrunde liegende Index. Anders ist es bei aktiv gemanagten Fonds. Wer auf den richtigen Fondsmanager setzt, kann ein besseres Anlageergebnis erzielen als mit einem Indexinvestment. Studien zeigen allerdings immer wieder, dass es nur einer Minderheit der Fondsmanager dauerhaft gelingt, den Index zu schlagen. Als VL-Produkte sind ETFs erst im Kommen und bei Filialbanken bislang unüblich. Kein Wunder, denn beim Absatz von aktiv gemanagten Fonds erhalten die Banken zum Teil satte Provisionen, bei ETFs sieht das dagegen anders aus. Gut möglich aber, dass weitere Direktbanken dem Schritt der Comdirect folgen werden. Auch einige freie Vermögensverwalter, die auf Honorarberatung setzen, haben ETFs über VL im Angebot. Auch hier ist Ebase die depotführende Bank.

Doch wie kommt man an VL seines Arbeitgebers? Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Personalabteilung nachzufragen, ob und in welcher Höhe VL gewährt werden. In der Regel ist das tarifvertraglich geregelt. Häufig fließt das Geld aber erst nach der Probezeit. Maximal spendiert der Arbeitgeber eine VL-Sparrate von bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro pro Jahr. Es macht nur wenig Mühe, einen VL-Vertrag abzuschließen. Der Arbeitnehmer selbst sucht das Produkt aus und schließt den Sparvertrag ab. Anschließend informiert er seine Personalabteilung darüber. Der Arbeitgeber zahlt dann die Leistungen direkt in den Vertrag ein — denn nur dann gelten die Einzahlungen als förderfähige VL.

Weitere Anlagemöglichkeiten für die VL

Das Geld darf auf verschiedene Weise investiert werden. Besonders gängig sind das Sparen mit Aktienfonds oder einem Bausparvertrag. Das kommt nicht von ungefähr, denn beide Anlageformen werden vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage besonders gefördert. Gleiches gilt für Belegschaftsaktien des eigenen Unternehmens und die Tilgung eines Baukredits. Wer einen Baukredit abzahlt, sollte seine VL-Raten für die Schuldentilgung nutzen — eine bessere Rendite gibt es kaum, denn sie entspricht dem eingesparten Schuldzins. Daneben können Banksparverträge oder Kapitallebensversicherungen zwar ebenfalls mit VL bespart werden, doch auf diese Verträge gibt es keinen Staatsbonus.

Mit staatlicher Förderung ist das VL-Sparen besonders interessant. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nur dann, wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei Aktienfondssparplänen beträgt die Förderung maximal 80 Euro pro Jahr bei einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro — oder 20 Prozent der Einzahlungen von maximal 400 Euro jährlich.

Bei Bausparverträgen und der über VL finanzierten Tilgung eines Baukredits beträgt die Zulage maximal 43 Euro pro Jahr — oder neun Prozent auf maximal 470 Euro jährlich. Wichtig: Hier darf das Einkommen 17.900 Euro nicht überschreiten. Bei Verheirateten gelten die doppelten Summen. Eine Kombination beider Förderungen ist möglich, wenn man einen Aktienfondssparplan und einen Bausparer abschließt. Beim Bausparvertrag können Sparer neben der Arbeitnehmersparzulage außerdem noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent kassieren, sofern man weitere maximal 512 Euro (Verheiratete das Doppelte) pro Jahr aus eigener Tasche einzahlt. Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen übrigens höher, nämlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro (für Verheiratete das Doppelte).

Die VL-Sparverträge laufen üblicherweise sechs Jahre, daran schließt sich eine Wartefrist von bis zu einem Jahr an. Erst danach erhalten Sie das angesparte Geld ausbezahlt. Idealerweise schließt man in der Wartefrist gleich den nächsten Sparvertrag ab, auf den die Zahlung ihres Arbeitgebers weiterfliessen.