Versicherung trägt Flutschäden an Photovoltaik-Anlage

Leipzig (dpa/tmn) - Das Hochwasser im Juni hat an vielen Photovoltaikanlagen Schäden verursacht. Diese Schäden werden in der Regel von der Gebäudeversicherung ersetzt, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Allerdings nur unter einer Voraussetzung.

Die Kosten für Hochwasserschäden an der Photovoltaikanlage übernimmt die Gebäudeversicherung nur, wenn der Versicherte auch gegen sogenannte Elementarschäden abgesichert ist. In diesem Fall werden die Reparaturkosten oder Kosten für eine Neubeschaffung übernommen.

Die Photovoltaik-Anlage gilt baulich gesehen als ein Bestandteil des Gebäudes. So wird sie üblicherweise in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen. Das setzt jedoch voraus, dass sie dem Versicherer gemeldet wurde. Ist dies geschehen, sind Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Leitungswasser entstehen, versichert. Naturgefahren - wie Hochwasser - sind nur über die zusätzliche Elementarschadenversicherung gedeckt.

Es gibt aber auch spezielle Photovoltaikversicherungen. Dabei handelt es sich nach Angaben der Verbraucherschützer um eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Das heißt: Alle möglichen Gefahren sind abgedeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Über diese Policen sind dann zum Beispiel auch Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung und Erdrutsch gedeckt. Versichert sind grundsätzlich sämtliche Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören, zum Beispiel auch Wechselrichter, die den Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln.