Von Hartz IV bis Heimkosten: Wichtige Urteile des Jahres
Berlin (dpa/tmn) - Hunde im Büro oder Waschmaschinen für Hartz-IV-Empfänger? Im vergangenen Jahr haben deutsche Richter einige Urteile gefällt, die wichtige Fragen rund um die Themen Arbeit und Soziales klären.
Ob im Bereich Soziales oder Arbeit: Im Jahr 2014 wurden von den Gerichten viele wichtige Entscheidungen gefällt. Einige Beispiele im Überblick:
1. Hartz IV:
- Anspruch auf Hartz IV trotz Sparguthaben: Das Sozialgericht Gießen urteilte, dass Hilfebedürftige trotz eines Guthabens auf einem Sparbuch Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben können (Az.: S 22 AS 341/12). Das gilt, wenn das Geld dem Hilfebedürftigen nicht tatsächlich zur Verfügung steht.
Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter. Die Behörde lehnte Hartz-IV-Leistungen für ihre Tochter ab, da die Großeltern Sparbücher für ihre Enkelin angelegt hatten. Das Vermögen lag über dem gesetzlichen Freibetrag. Allerdings waren die Großeltern nicht bereit, das Geld der Enkelin auszuzahlen. Das Gericht urteilte, dass das Geld dann nicht der Enkelin zugerechnet werden kann und sie somit leistungsberechtigt ist.
- Waschmaschine statt Waschsalon: Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung. Dazu gehört auch eine Waschmaschine. So urteilte das Sozialgericht Dresden (Az.: S 20 AS 5639/14 ER).
In dem Fall bezog ein Mann eine Ein-Zimmer-Wohnung. Das Jobcenter Dresden bewilligte ihm gebrauchte Möbel als Sachleistung. Geld für eine Waschmaschine lehnte es allerdings ab - und verwies auf einen Waschsalon in der Nähe. Dagegen klagte der Mann und bekam Recht.
2. Pflege:
- Weniger Geld für pflegende Angehörige: Der Staat muss Familienangehörige nicht so honorieren wie Profi-Pfleger. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1133/12). Dass externe Pflegehilfen eine höhere Leistung bekommen, verstoße nicht gegen das Grundgesetz.
Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde einer Ehefrau und deren Tochter aus Bayern zurück, die den Familienvater bis zu dessen Tod zu Hause gepflegt hatten. Das Pflegegeld betrug weitaus weniger Geld, als beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte erstattungsfähig gewesen wäre. Laut Urteil ist das Pflegegeld bei der Angehörigenpflege kein Entgelt, sondern nur eine Anerkennung und unterstützende Leistung.
- Trotz Kontaktabbruch - Kinder müssen für Pflege der Eltern zahlen: Selbst wenn die Eltern seit Jahrzehnten den Kontakt verweigern, müssen die Kinder für die Heimkosten aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 607/12). Die Richter urteilten in diesem Fall, dass ein Vater sich in den ersten 18 Lebensjahren um sein Kind gekümmert hat und somit seine Elternpflichten im Wesentlichen erfüllt hat.
Ein Beamter aus Bremen sollte für die Heimkosten des Vaters aufkommen. Dieser hatte den Kontakt zu seinem Sohn bereits vor Jahrzehnten abgebrochen. Da seine Rente nicht reichte, musste die Stadt Bremen die Heimkosten für den Vater übernehmen. Die forderte den Betrag schließlich vom Sohn ein. Die Richter gaben der Stadt Recht.
3. Arbeitsrecht
- Bei Arbeitszeitbetrug droht Kündigung: Arbeitnehmer müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie bei der Angabe ihrer Arbeitszeiten betrügen. Das urteile das Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 16 Sa 1299/13). Ein Metzger hatte in dem verhandelten Fall immer wieder Pausen gemacht, sich aber nicht beim Zeiterfassungsgerät abgemeldet.
Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig. Ein Versehen des Mannes sei ausgeschlossen, weil er wiederholt und systematisch Pausen gemacht hatte, ohne die Zeiterfassung zu bedienen.
- Kein Hund im Büro: Arbeitgeber können Hunde aus dem Büro verbannen, wenn sie den Arbeitsablauf stören. So urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 9 Sa 1207/13). Eine Werbeagentur untersagte einer Mitarbeiterin, weiterhin ihren dreibeinigen Hund mit ins Büro zubringen.
Die Kollegen beschwerten sich über den Geruch des Tieres, einige fühlten sich von der Hündin sogar bedroht. Die Richterin befand, dass sie von nun an zu Hause bleiben muss.