Was die höhere Grunderwerbsteuer bedeutet

Käufer von Häusern und Wohnungen müssen ab Januar 2015 deutlich mehr bezahlen.

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Düsseldorf. Die Opposition im NRW-Landtag hat sie lange bekämpft — doch nun kommt sie: die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von bislang fünf auf 6,5 Prozent ab Januar 2015. Schon im Jahr 2011 hatte es eine Erhöhung — damals von 3,5 auf fünf Prozent — gegeben.

Erwirbt man nach dem bisher geltenden Steuersatz eine Immobilie im Wert von 300 000 Euro, so werden 15 000 Euro (fünf Prozent) Grunderwerbsteuer fällig. Nach dem neuen Satz von 6,5 Prozent werden es 19 500 Euro sein.

Die Kosten für Makler, Notar und Grundbuchamt muss der Käufer zwar bei seiner Gesamtrechnung auch einkalkulieren. Die Grunderwerbsteuer von demnächst 6,5 Prozent orientiert sich aber nur an dem Kaufpreis.

Nein, aber je nach Ausschöpfung des Freibetrags und entsprechend dem persönlichen Steuersatz kann Erbschaftsteuer fällig werden.

Die erhöhte Grunderwerbsteuer soll jährlich zusätzlich 400 Millionen Euro in die Landeskassen spülen.

Am oberen Ende. Schleswig-Holstein hat bereits einen Satz von 6,5 Prozent, in Brandenburg ist eine Erhöhung wie in NRW geplant. Sachsen und Bayern haben mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz, die anderen Länder bewegen sich im Bereich von 4,5 bis 6 Prozent.

Ralf Witzel, Vizefraktions-chef der Liberalen im Landtag, kommentiert die Erhöhung so: „SPD und Grüne erschweren jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zur persönlichen Nutzung, Mittelfristig wirke sich dies auch auf die Mieter aus, da die Errichtungskosten für Immobilien sich bei Neuvermietungen im Mietpreis niederschlagen würden. Auch der Bund der Steuerzahler, Immobilienverbände und Bauwirtschaft kritisieren die Erhöhung.

Neben der Steuergewerkschaft verwies auch das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung im Gesetzgebungsverfahren darauf, dass das Land derzeit nur durch eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer zusätzliche Steuereinnahmen generieren könne. Dies führe zwar zu Belastungen für eine bestimmte Steuerzahlergruppe. Ausgabenkürzungen zur Haushaltskonsolidierung belasteten die Konjunktur aber deutlich stärker als Steuererhöhungen. Zudem könne es für junge Familien beispielsweise bedeuten, dass sich ohne die Steuererhöhung die Bedingungen der Kinderbetreuung oder die Ausstattung der Schulen verschlechterten.