Plan der NRW-Landesregierung Grunderwerbsteuer soll sinken

Düsseldorf · NRW-Bauministerin Scharrenbach (CDU) stellt Reduzierung der Belastung bis 2022 in Aussicht.

Viel Lob für die neue Landesregierung: Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf.

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Vor Vertretern des Handwerks hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag eine Senkung der Grunderwerbsteuer bis 2022 in Aussicht gestellt. „Wir sind uns bewusst darüber, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode auch ein Signal setzen wollen. Und damit auch setzen werden“, so Scharrenbach beim „Politischen Frühstück“ in der Handwerkskammer Düsseldorf.

Vor der Landtagswahl im Mai 2017 hatte die damalige Opposition die rot-grüne Landesregierung für die hohe Grunderwerbsteuer in NRW scharf kritisiert. An Rhein und Ruhr gilt wie in einigen anderen Bundesländern der Höchstsatz von 6,5 Prozent beim Erwerb von Grundeigentum. Nach der Wahl hatte Schwarz-Gelb den Satz nicht reduziert. 2017 brachte die Grunderwerbsteuer 3,1 Milliarden Euro ein. Es handelt sich um die einzige reine Landessteuer. „Wir geben viel Geld für Kitas, Schulen und mehr Stellen bei der Polizei aus. Deshalb können wir die Grunderwerbsteuer nicht sofort senken“, erläuterte Scharrenbach.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach will bis 2022 die Grunderwerbsteuer senken.

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Lob für die Landesbauordnung
der neuen Landesregierung

Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, hatte Schwarz-Gelb wegen der unveränderten Grunderwerbsteuer zuvor kritisiert. Das Thema werde leider überhaupt nicht angegangen. „Es wäre gut, wenn die Landesregierung in dieser Frage durch Absenkung des Hebesatzes ein eigenes Signal setzen würde.“

Jenseits dieser Unstimmigkeit gab es vom Kammerpräsidenten viel Lob für die Arbeit der CDU-Politikerin. Mit der Landesbauordnung habe Scharrenbach ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht, das die Voraussetzungen biete, einfacher und preiswerter zu bauen. „Kostentreibende Regulierung wird abgebaut, private Bautätigkeit erleichtert“, sagte Ehlert. Er begrüßte außerdem einen Runderlass, mit dem Scharrenbach kommunale Vergabegrundsätze geändert hat. Öffentliche Auftraggeber dürfen demnach Bauleistungen bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100 000 Euro eine freihändige Vergabe durchführen, bis eine Million Euro gilt nun eine beschränkte Vergabe.

Ablehnend äußerte sich Ehlert zur Wohnungspolitik der großen Koalition in Berlin. „Instrumente wie Mietpreisbremsen oder Baukindergeld werden nicht erfolgreich sein. Sie verteuern private Bautätigkeit weiter“, so Ehlert. „Das Baukindergeld führt im Zweifel nur zu Mitnahmeeffekten.“

Scharrenbach verwies auf das Engagement der NRW-Landesregierung in Sachen Wohnungsbau. „Bis 2022 geben wir inklusive der Eigentumsförderung dafür 5,5 Milliarden Euro aus“, so die CDU-Politikerin. Das sei mehr als der Bund zur Verfügung stelle.

Forderungen, nur noch Mieter direkt über das Wohngeld zu unterstützen, erteilte Scharrenbach eine Absage. Es bestehe die Gefahr, dann Menschen mit geringem Einkommen nicht mehr zu erreichen. Sozialer Wohnungsbau sei von entscheidender Bedeutung, um die vielerorts schwierige Situation zu entspannen.