Warentest: Infoblätter zu Zinsanlagen oft verwirrend

Berlin (dpa) - Für Geldanlagen mit festgelegten Zinssätzen sind Infoblätter für Banken bislang freiwillig. Das sollte sich ändern, meint die Stiftung Warentest - und rügt die Begleitzettel, die es schon gibt.

Infoblätter von Banken zu Geldanlagen mit festen Zinssätzen sind nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest für die Kunden oft verwirrend. Auf vielen dieser Erklärseiten habe sogar der aktuell gültige Zinssatz gefehlt, berichtete das Magazin „Finanztest“ in seiner August-Ausgabe. Die Branche wies die Kritik zurück. Von 34 Infoblättern über Zinsanlagen erhielten 4 das Qualitätsurteil „gut“, 14 die Note „befriedigend“, 13 wurden als „ausreichend“ eingestuft und 3 als „mangelhaft“.

Die Tester monierten auch, bei Produkten mit unterschiedlichen Zinssätzen innerhalb der Laufzeit sei nicht immer die Gesamtrendite genannt worden. Seit Juli 2011 sind Produktionsformationsblätter bei Anlageformen wie Aktien, Anleihen, Zertifikate oder entsprechenden Fonds gesetzlich vorgeschrieben. Für Zinsanlagen gibt es diese Vorschrift nicht.

Wie die Stiftung Warentest fordert auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), dies nachzuholen. „Produktinformationsblätter sind eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher. Sie müssen Pflicht sein und standardisierte, klare Informationen liefern“, sagte die VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn.

Der Spitzenverband Deutsche Kreditwirtschaft sprach sich dagegen aus, Infoblätter auch für „einfache Sparprodukte“ vorzuschreiben. Diese seien schon heute transparent und vergleichbar. Wesentliche Produktmerkmale seien den meist kurzen Vertragstexten einfach zu entnehmen. Informationsblätter für Bankeinlagenprodukte würden die „bereits heute erhebliche Informationsflut für Bankkunden“ noch erhöhen.

Nach Ansicht der Warentester muss der Kunde auch wissen, wie die Zinsen gutgeschrieben und steuerlich behandelt werden, um ein Angebot beurteilen zu können. Viele Infoblätter enthielten keine präzisen Informationen, ob die Zinsen jährlich auf ein anderes Konto überwiesen oder der Sparanlage gutgeschrieben und dann mitverzinst würden. Nur wenige beantworteten die Frage überzeugend, unter welchen Bedingungen es möglich ist, aus einem Festzinsvertrag auszusteigen.